Rauchen unter 18 und die 0-Promille-Grenze
Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wurde am 6. Juli 2007 vom Bundesrat beschlossen. 
Das Gesetz bringt eine wesentliche Änderung für den Jugendschutz mit. Ab dem 1. September 2007 ist das Rauchen für Minderjährige in der Öffentlichkeit verboten. Es dürfen weder Tabakwaren an unter 18-jährige abgegeben werden, noch darf ihnen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet werden.
Mit einem Bußgeld werden unter 18-jährige, wie es bisher auch schon für unter 16-jährige war, aber nicht belegt.
Es kann allerdings ein Bußgeld für diejenigen geben, die an Jugendliche Tabak abgeben oder ihnen das Rauchen gestatten. Diese Vorschriften richten sich vor allem an Veranstalter oder Gewerbetreibende, die bei einem Verstoß mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden können.
Bereits seit dem 1. August gilt zudem die Null-Promille-Grenze für 17 - 20-jährige AutofahrerInnen.
Was haltet ihr von den neuen Gesetzen?

Das Gesetz bringt eine wesentliche Änderung für den Jugendschutz mit. Ab dem 1. September 2007 ist das Rauchen für Minderjährige in der Öffentlichkeit verboten. Es dürfen weder Tabakwaren an unter 18-jährige abgegeben werden, noch darf ihnen das Rauchen in der Öffentlichkeit gestattet werden.
Mit einem Bußgeld werden unter 18-jährige, wie es bisher auch schon für unter 16-jährige war, aber nicht belegt.
Es kann allerdings ein Bußgeld für diejenigen geben, die an Jugendliche Tabak abgeben oder ihnen das Rauchen gestatten. Diese Vorschriften richten sich vor allem an Veranstalter oder Gewerbetreibende, die bei einem Verstoß mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden können.
Bereits seit dem 1. August gilt zudem die Null-Promille-Grenze für 17 - 20-jährige AutofahrerInnen.
Was haltet ihr von den neuen Gesetzen?
nw4you.de - 2007/08/15 08:12
Rauchen auf Klassenfahrten
Kann auch gegen Sie ein Bußgeld verhängt werden?
An wen wendet man sich in Neustadt, wenn man Verstöße gegen das neue Gesetz melden will?